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   BGH, 02.04.2003 - IV ZB 28/02   

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https://dejure.org/2003,668
BGH, 02.04.2003 - IV ZB 28/02 (https://dejure.org/2003,668)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2003 - IV ZB 28/02 (https://dejure.org/2003,668)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2003 - IV ZB 28/02 (https://dejure.org/2003,668)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2077, 2078 Abs. 2
    Keine Unwirksamkeit der Erbeinsetzung von Schwiegerkindern

  • Prof. Dr. Lorenz

    Keine analoge Anwendung von § 2077 BGB bei Erbeinsetzung einer Schwiegertochter im Falle späterer Ehescheidung; Voraussetzungen und Beweislast bei der Testamentsanfechtung nach § 2078 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Analoge Anwendung des § 2077 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf die Erbeinsetzung von später geschiedenen Schwiegerkindern; Ermittlung des wirklichen Willens der Erblasserin

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erbeinsetzung von Schwiegerkindern

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schwiegerkinder sind auch nach einer Scheidung weiter erbberechtigt

  • Judicialis

    BGB § 2077

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Erbeinsetzung von Schwiegerkindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2077
    Abhängigkeit der Erbeinsetzung eines Schwiegerkindes vom Fortbestand der Ehe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Auflösung der Ehe: Schwiegerkinder dürfen erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 2077, 2078 Abs. 2
    Wirksamkeit der Erbeinsetzung der Schwiegertochter trotz Ehescheidung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schwiegerkinder erben auch nach Scheidung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sohn und Schwiegertochter als Erben eingesetzt - Erbt die Schwiegertochter auch nach einer Ehescheidung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbeinsetzung - Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung eines Schwiegerkindes nach Ehescheidung?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erbrecht, Erbeinsetzung von Schwiegerkindern bei späterer Scheidung

Papierfundstellen

  • BGHZ 154, 336
  • NJW 2003, 2095
  • MDR 2003, 811
  • DNotZ 2003, 865
  • FGPrax 2003, 181
  • FamRZ 2003, 870
  • WM 2003, 1572
  • Rpfleger 2003, 427
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 10.09.1992 - 1Z BR 68/92

    Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Verlobten bei späterer Scheidung

    Auszug aus BGH, 02.04.2003 - IV ZB 28/02
    Wende man dagegen § 2077 BGB entsprechend an, hätte das Schwiegerkind zu beweisen, daß es trotz der Scheidung zum Erben berufen sei (zur Beweis- und Feststellungslast bei § 2077 BGB vgl. BGH aaO unter II 2 a; BayObLG FamRZ 1993, 362 f. m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.04.2003 - IV ZB 28/02
    Für die Auslegung kommt es auf den Erblasserwillen bei Errichtung der letztwilligen Verfügung an (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1959 - V ZR 97/48 - FamRZ 1960, 28 unter II 2 c; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. S. 820).
  • BGH, 03.05.1968 - IV ZB 502/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.04.2003 - IV ZB 28/02
    Erforderlich aber auch ausreichend ist, daß das vorlegende Oberlandesgericht bei der Beschlußfassung über die weitere Beschwerde von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will, die von anderer Beurteilung der Rechtsfrage getragen wird (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 13. Aufl. § 28 Rdn. 14 m.w.N.), und es selbst die Rechtsfrage als erheblich ansieht (Senat, Beschluß vom 3. Mai 1968 - IV ZB 502/68 - MDR 1968, 650 f.).
  • OLG Saarbrücken, 23.06.1993 - 5 W 147/92

    Auslegung der Erbeinsetzung der "zukünftigen Ehefrau" des Sohnes des Erblassers

    Auszug aus BGH, 02.04.2003 - IV ZB 28/02
    Daran sieht es sich jedoch durch die gegenteilige Auffassung in dem ebenfalls im Verfahren der weiteren Beschwerde ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 23. Juni 1993 (FamRZ 1994, 1205 f. = NJW-RR 94, 589) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 17.02.2022 - V ZB 14/21

    Nachweis der Erbfolge des überlebenden Ehegatten; Schiedsklausel in letztwilliger

    Sie enthält eine dispositive Auslegungsregel entsprechend dem vom Gesetz vermuteten wirklichen Willen des Erblassers, der auf die Hinfälligkeit des Testaments bei Vorliegen der in der Vorschrift genannten Umstände gerichtet ist (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1959 - V ZR 97/58, FamRZ 1960, 28, 29; BGH, Beschluss vom 2. April 2003 - IV ZB 28/02, BGHZ 154, 336, 340).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 20 W 16/15

    Keine analoge Anwendung von §§ 2279, 2207 BGB auf nichteheliche

    Bereits die Regelungen der Vorschriften der §§ 2279, 2077 BGB sollen - unter Zugrundelegung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen - einer allgemeinen Lebenserfahrung Rechnung tragen (vgl. dazu BGHZ 154, 336, dort auch Ablehnung einer analogen Anwendung des § 2077 BGB in anderem Zusammenhang).
  • KG, 29.09.2015 - 6 W 57/15

    Nachlasssache: Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Erbeinsetzung eines

    1) Die vor der Frage der Anwendbarkeit einer gesetzlichen Auslegungsregel, um die es sich bei der Vorschrift des § 2077 BGB handelt (vgl. BGH, Urteil vom 2.4.2003 - IV ZR 28/02, BGHZ 154, 336, Rz. 17 zitiert nach Juris), vorzunehmende individuelle Auslegung des Testamentes führt nicht zur Unwirksamkeit der dortigen Erbeinsetzung.
  • OLG Dresden, 10.09.2009 - 3 W 673/09

    Nachlass; Erbfolge; Erbscheinserteilungsverfahren

    aa) Soweit es um Fragen der Testamentsauslegung geht, gilt für - wie hier - nach der Wiedervereinigung eingetretene Erbfälle das Erbstatut, also das Bürgerliche Gesetzbuch einschließlich der hier bedeutsamen Auslegungsregeln des § 2077 BGB, weil insoweit keine der Ausnahmen des Art. 235 § 2 EGBGB eingreift (BGHZ 154, 336).
  • OLG Rostock, 25.10.2021 - 3 W 147/20

    Bindungswirkung eines Ehegattentestaments nach dem ZGB/DDR

    Erbrecht">235 § 2 EGBGB, sondern dem Erbstatut, bei Erbfällen nach dem 03.10.1990 also dem BGB (vgl. BGH, Beschluss v. 02.04.2003 - IV ZB 28/02 -, zit. n. juris, Rn. 9; OLG Dresden, Beschluss v. 10.09.2009 - 3 W 673/09 -, zit. n. juris, Rn. 27; Staudinger-Rauscher, BGB (2016), Artikel …
  • OLG Brandenburg, 29.11.2023 - 3 W 13/23
    Erbrecht">235 § 2 EGBGB, sondern dem Erbstatut, bei Erbfällen nach dem 03.10.1990 - wie hier - also dem BGB (BGH, NJW 2003, 2095, OLG Rostock, aa. Aa. O., Rn. 18 m. w. N.).
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